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Sobald die Mietobjekte abgeholt & bezahlt wurden, übernimmt der Vermieter keine Haftung für eine Minderung der Nutzung des Mietobjekts durch äußere Einflüsse, wie zb. Regen, Schnee, Wind und dergleichen.
Reinigungsarbeiten infolge „normaler“ betriebsbedingter Verschmutzungen werden vom Vermieter übernommen.
Das Mietobjekt muss korrekt gerollt wieder retourniert werden.
Jedes Mietobjekt wird von uns auf Sauberkeit kontrolliert. Falls das Mietobjekt nicht gereinigt retourniert wird, werden wir Ihnen die Reinigungskosten verrechnen. Falls eine Burg nass oder feucht ist, informieren Sie uns. Ein nasses Mietobjekt ist ebenfalls entsprechend zu reinigen.
Das Trocknen übernimmt der Vermieter.
Der Untergrund muss sauber und möglichst eben sein. Er muss frei von Hindernissen sein. (Äste, Steine, Tannzapfen, Müll usw. müssen weg).
Falls der Mieter plant auf Kies aufzustellen, ist der Mieter angehalten, dies dem Vermieter mitzuteilen. Für den Untergrund Kies werden dem Mieter spezielle Matten mitgegeben.
Die vom Vermieter mit dem Mietobjekt zur Verfügung gestellte Bodenschutzplane ist bei jedem Untergrund zwingend auszulegen. Die Anlage ist in jedem Fall zu Sichern.
Der Mieter muss für einen Stromanschluss 230V besorgt sein.
Ein Gebläse hat in der Regel 1100W – 1500W.
Die Mietobjekte dürfen erst betreten werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist.
Die angegebene maximale Personenanzahl (ausgewiesene Personenanzahl auf der Hüpfburg sowie in der Beschreibung auf der Homepage) muss eingehalten werden.
Die Mietobjekte dürfen nicht mit Schuhen betreten werden.
Gegenstände und Tiere sind auf/in den Mietobjekten verboten.
Esswaren und Getränke sind auf/in den Mietobjekten verboten.
Rauchen ist auf/in den Mietobjekten untersagt.
Es dürfen keine harten oder spitze Gegenstände auf die Anlage.
Saltos und grobes Verhalten sind verboten.
Brillen sind, wenn möglich, abzunehmen. (Empfehlung von uns)
Ein- / und Ausgänge sind von Hindernissen freizuhalten.
Umrandungen der Mietobjekte (insbesondere bei Hüpfburgen) dürfen wegen Sturz- und Verletzungsgefahr nicht erklettert werden.
Falls Sie die gemietete Anlage erst am folgenden Morgen retournieren, unterlassen Sie es bitte die Anlage über Nacht draußen liegen zu lassen und erst am Morgen feucht und nass zusammen zu räumen.
Das ist wichtig, da wir die Anlage sonst aufwendig wieder trocknen müssen.
Bei Mehrtages-Mieten muss das Mietobjekt über die Nacht abgebaut und an einem vor Nässe geschützten Ort deponiert werden, oder falls dies nicht möglich ist, mit der mitgelieferten Plane sehr gut zugedeckt werden. Über Nacht ist das Mietobjekt vor Nässe und Sabotage zu schützen.
Der Vermieter überprüft nach Rückgabe der Mietobjekte diese auf Schäden und diese gegebenenfalls nach effektivem Aufwand zu verrechnen. Die Beurteilung des Materialzustandes obliegt dem Vermieter. Mietobjekte, welche nicht zurückgebracht werden, verrechnen wir zum Marktpreis. Unvollständig oder falsch gelieferte Ware wird gemeldet, ohne Gegenbericht innert 48 Stunden wird das Material verrechnet
AGBs
Mit der Anfrage einer Dienstleistung bei MINI Hüpfburg Riehmers (nachstehend Vermieter genannt) kommt ein Vertrag zwischen Ihnen (Mieter) und dem Vermieter zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages, und sind durch Ihre Anfrage somit als gelesen und akzeptiert bestätigt. Die Mietobjekte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte übergeben bzw. vermietet werden.Vertragsgegenstand
Der Vermieter verpflichtet sich, die von Ihnen gewünschte Leistung im Rahmen der Auftragsbestätigung zu erbringen. Der Mieter bestätigt mit seiner definitiven Bestellung, dass die Mietobjekte bezüglich ihrer Masse und Gewichte sicher und an einem wettergeschützten Platz installiert werden. Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund hat der Mieter für die allfälligen behördlichen Bewilligungen zu sorgen!Zahlungsbedingungen
Die auf der Homepage des Vermieters aufgeführten Preise der Mietobjekte sind Endpreise. Der Vermieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Sie werden – anderslautende Vereinbarungen vorbehalten – bei Abholung der Mietobjekte in bar fällig. Erfolgt der Rücktritt 21 Tage vor Mietbeginn, ist der Rücktritt kostenlos. In der Zeit vom 20. bis zum 7. Tag vor Mietbeginn, ist 50 % der Vertragssumme geschuldet. In der Zeit vom 6. bis zum 2. Tag vor Mietbeginn, ist 75 % der Vertragssumme geschuldet Bei einem Rücktritt am letzten Tag vor Mietbeginn, oder am Miettag selbst, ist die ganze Vertragssumme geschuldet.Kostenlose Stornierung
Bei aussergewöhnlichen Wetterverhältnissen (starker Schneefall, Sturm und Hagel, starker Regen) kann der Vermieter dem Mieter mit einer kostenlosen Stornierung entgegenkommen. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter 3 Std vor der vereinbarten Abholungszeit über eine gewünschte Stornierung des Mietvertrags aus folgenden Gründen telefonisch zu informieren.- Starker Regen und Schneefall
- Starke Sturmwinde
- Es besteht keine Aussicht auf Wetterbesserung bezugnehmend auf die oben aufgeführten Wetterverhältnisse
Sobald die Mietobjekte abgeholt & bezahlt wurden, übernimmt der Vermieter keine Haftung für eine Minderung der Nutzung des Mietobjekts durch äußere Einflüsse, wie zb. Regen, Schnee, Wind und dergleichen.
Abholung
Die Mietobjekte können beim Vermieter am Mühleweg 3, CH-4112 Bättwil, zu der im Mietvertrag oder zusätzlich mit dem Vermieter schriftlich oder telefonisch vereinbarten Zeit abgeholt werden. Grundsätzlich nach Absprache. In der Regel am Miettag selbst am Morgen. Besondere Abmachungen können aber immer getroffen werden. Wir sind sehr flexibel und können oft besondere Wünsche berücksichtigen. Andere Absprachen mit dem Vermieter sind möglich. Der Mieter hat den Vermieter möglichst frühzeitig über allfällige Abweichungen zu informieren.Rückgabe
Die Mietobjekte sind zu der im Mietvertrag oder zusätzlich mit dem Vermieter schriftlich oder telefonisch vereinbarten Zeit am Mühleweg 3, CH-4112 Bättwil am Miettag selbst bis 21H00 zurückzugeben. Besondere Abmachungen können aber immer getroffen werden. Falls das Mietobjekt zu spät zurückgegeben wird, wird der Folgetag dem Mieter verrechnet. Allfällige Verluste der Mieteinnahmen oder Schadenersatzklagen von 3. Parteien die aufkommen wegen nicht rechtzeitig zurückgegebenen Mietobjekten, werden dem Mieter belastet. Wir sind sehr flexibel und können oft besondere Wünsche berücksichtigen. Der Mieter hat den Vermieter möglichst frühzeitig, umgehend, über allfällige Abweichungen zu informieren.Reinigung
Grobe Verschmutzungen wie Laub, Erde o.ä. sind vom Mieter vor der Rückgabe zu beseitigen. Der Vermieter behält sich vor besonders aufwendige Reinigungsarbeiten in Rechnung zu stellen.Reinigungsarbeiten infolge „normaler“ betriebsbedingter Verschmutzungen werden vom Vermieter übernommen.
Das Mietobjekt muss korrekt gerollt wieder retourniert werden.
Jedes Mietobjekt wird von uns auf Sauberkeit kontrolliert. Falls das Mietobjekt nicht gereinigt retourniert wird, werden wir Ihnen die Reinigungskosten verrechnen. Falls eine Burg nass oder feucht ist, informieren Sie uns. Ein nasses Mietobjekt ist ebenfalls entsprechend zu reinigen.
Das Trocknen übernimmt der Vermieter.
Aufsichtspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, während den Betriebszeiten des Mietobjekts eine Betreuung durch geeignetes Personal sicherzustellen. Ausserhalb der Betriebszeiten ist der Mieter für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts verantwortlich. Der Mieter haftet für alle Schäden (inkl. Diebstahl) am Mietobjekt, auch die aufgrund ungenügender Betreuungs- und/oder Bewachungspflicht zurückzuführen sind, ungeachtet ob die Schäden vom Mieter oder Drittpersonen verursacht werden.Behandlung der Anlage
Der Mieter ist verpflichtet die Mietobjekte mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und die Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen für die gemieteten Objekte einzuhalten. Bestehende Mängel sind dem Vermieter vor Inbetriebnahme des Mietobjekts schriftlich mit Fotos zu melden (Mail / SMS / Whatsapp). Während dem Betrieb des Mietobjekts entstandene Schäden sind dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe zu melden. Reparaturkosten von fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.Aufbau der Hüpfburg
Grundsätzlich können die Hüpfburgen auf jeder Art von Untergrund aufgebaut werden.Der Untergrund muss sauber und möglichst eben sein. Er muss frei von Hindernissen sein. (Äste, Steine, Tannzapfen, Müll usw. müssen weg).
Falls der Mieter plant auf Kies aufzustellen, ist der Mieter angehalten, dies dem Vermieter mitzuteilen. Für den Untergrund Kies werden dem Mieter spezielle Matten mitgegeben.
Die vom Vermieter mit dem Mietobjekt zur Verfügung gestellte Bodenschutzplane ist bei jedem Untergrund zwingend auszulegen. Die Anlage ist in jedem Fall zu Sichern.
Sicherung der Anlage
Mieter müssen das Mietobjekt immer mit den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Heringen/Sandsäcken und Sicherungsseilen sichern. Die Sicherung des Mietobjekts liegt in der Verantwortung des Mieters. Der Mieter hat darauf zu achten, dass der Luftzufuhrschlauch nicht geknickt ist, oder dieser von den Kindern geknickt oder zugehalten wird.Betrieb der Anlage
Der Vermieter stellt das erforderliche Gebläse zur Verfügung.Der Mieter muss für einen Stromanschluss 230V besorgt sein.
Ein Gebläse hat in der Regel 1100W – 1500W.
Die Mietobjekte dürfen erst betreten werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist.
Die angegebene maximale Personenanzahl (ausgewiesene Personenanzahl auf der Hüpfburg sowie in der Beschreibung auf der Homepage) muss eingehalten werden.
Die Mietobjekte dürfen nicht mit Schuhen betreten werden.
Gegenstände und Tiere sind auf/in den Mietobjekten verboten.
Esswaren und Getränke sind auf/in den Mietobjekten verboten.
Rauchen ist auf/in den Mietobjekten untersagt.
Es dürfen keine harten oder spitze Gegenstände auf die Anlage.
Saltos und grobes Verhalten sind verboten.
Brillen sind, wenn möglich, abzunehmen. (Empfehlung von uns)
Ein- / und Ausgänge sind von Hindernissen freizuhalten.
Umrandungen der Mietobjekte (insbesondere bei Hüpfburgen) dürfen wegen Sturz- und Verletzungsgefahr nicht erklettert werden.
Verhalten bei Regenwetter
Grundsätzlich sind ALLE Mietobjekte vor Regen und Nässe zu schützen. Sind die Mietobjekte nass, so besteht erhebliche Rutsch- und Verletzungsgefahr. Einige Mietobjekte haben ein Regendach. Diese können auch bei leichtem Regen betrieben werden. Ist absehbar, dass es nur für kurze Zeit leicht regnen wird, so kann das Mietobjekt in Betrieb gehalten werden. Ist Dauerregen angesagt, ist die Luft abzulassen und das Mietobjekt mit der Plane zuzudecken. Bei starkem Regen und Sturm ist das Mietobjekt sofort abzubauen und gegen Nässe zu schützen. Sollte das Mietobjekt äusserlich und allenfalls auch innen nass abgebaut werden, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter zu informieren, damit der Vermieter das Mietobjekt trocknen kann.Starker Regen und Sturm
Bei starkem Regen und Sturm ist beim Mietobjekt sofort die Luft abzulassen und gegen Nässe zu schützen. Nach Ermessen des Mieters ist die Anlage abzubauen.Bekleben des Mietobjekts
Es ist untersagt die Mietobjekte mit irgendwelchen Warnhinweisen oder ähnliches zu bekleben. Allfällige Reinigungsarbeiten oder entfernen von Leimrückständen werden verrechnet.Zukleben der Nähte
Es ist untersagt vermeintlich undichte Nähte zuzukleben. Die Nähte einer Burg/Anlage müssen/dürfen nicht dicht sein. Dies ist so gewollt. Sollte eine Naht aufgehen und repariert werden müssen, muss zuerst der Vermieter informiert werden.Behandlung des Mietobjekts über Nacht
Wichtig !!Falls Sie die gemietete Anlage erst am folgenden Morgen retournieren, unterlassen Sie es bitte die Anlage über Nacht draußen liegen zu lassen und erst am Morgen feucht und nass zusammen zu räumen.
Das ist wichtig, da wir die Anlage sonst aufwendig wieder trocknen müssen.
Bei Mehrtages-Mieten muss das Mietobjekt über die Nacht abgebaut und an einem vor Nässe geschützten Ort deponiert werden, oder falls dies nicht möglich ist, mit der mitgelieferten Plane sehr gut zugedeckt werden. Über Nacht ist das Mietobjekt vor Nässe und Sabotage zu schützen.
Versicherung
Für die Versicherung von Personen- und Sachschäden ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen je nach Anlass eine zusätzliche Veranstaltungsversicherung. Der Vermieter ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert.Beanstandungen
Alle Attraktionen unterstehen intensiven Wartungs- und Unterhaltsanforderungen und werden vor nach jedem Einsatz geprüft und getestet. Sollte trotz strenger Kontrolle vor oder nach der Auslieferung eine technische Störung den Einsatz unterbrechen oder gar verhindern, haftet der Vermieter lediglich für die Rückerstattung oder den Erlass des Mietkostenanteils für die effektive Ausfallzeit. Da die Betreuung durch den Mieter wahrgenommen wird, geht die Haftung vollumfänglich an den Mieter über. Es besteht z.B. kein Anspruch auf Behebung eines Schadens, während der Veranstaltung. Normale, optische Abnutzungserscheinungen gelten nicht als Mangel.Der Vermieter überprüft nach Rückgabe der Mietobjekte diese auf Schäden und diese gegebenenfalls nach effektivem Aufwand zu verrechnen. Die Beurteilung des Materialzustandes obliegt dem Vermieter. Mietobjekte, welche nicht zurückgebracht werden, verrechnen wir zum Marktpreis. Unvollständig oder falsch gelieferte Ware wird gemeldet, ohne Gegenbericht innert 48 Stunden wird das Material verrechnet